Deutschland: Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaik-Dachanlagen unter 30 kW

Dec 14, 2022

Letzte Woche hat der Deutsche Bundestag einem neuen Paket steuerlicher Erleichterungen für Photovoltaikanlagen auf Hausdächern zugestimmt, darunter auch eine Mehrwertsteuerbefreiung für Anlagen unter 30 Kilowatt.

Es versteht sich, dass der Deutsche Bundestag am Ende jedes Jahres über das Jahressteuergesetz debattiert, um neue Regeln für die nächsten 12 Monate festzulegen. Das Jahressteuergesetz für 2022, das der Bundestag letzte Woche verabschiedet hat, ändert erstmals die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen in allen Aspekten.

Die neuen Regeln werden einige der wichtigsten Probleme mit kleinen Photovoltaikanlagen angehen und zwei wichtige Änderungen an Photovoltaikanlagen beinhalten. Die erste Maßnahme besteht darin, die Mehrwertsteuer für private Photovoltaikanlagen von bis zu 30 kW auf 0 % zu senken. Die zweite Maßnahme würde eine Steuerbefreiung für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen vorsehen.

Formal handelt es sich bei dem Fix allerdings nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung für den Verkauf von PV-Anlagen, sondern um einen vom Anbieter bzw. Installateur dem Kunden angebotenen Nettopreis zuzüglich 0% Umsatzsteuer.

Der Mehrwertsteuersatz von 0 % gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen mit der erforderlichen Ausstattung sowie für Speichersysteme in Wohngebäuden, öffentlichen Gebäuden und Gebäuden, die für gemeinnützige Zwecke genutzt werden, ohne Begrenzung der Größe des Speichersystems. Die Einkommensteuerbefreiung gilt für Betriebseinnahmen aus Photovoltaikanlagen für Einfamilienhäuser und andere Gebäude bis zu einer Größe von 30 kW. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Größenbeschränkung 15 kW pro Wohn- und Gewerbeeinheit.

 

05301

Das könnte dir auch gefallen