Deutschland senkt PV-Steuer für Energiekrise
Oct 18, 2022
Die Bundesregierung reagiert auf die Energiekrise weiterhin mit Steuererleichterungen und der Förderung von Kleinphotovoltaik. Diesmal zielt die Steuervergünstigung auf die Förderung von PV-Anlagen bis 30kw ab.
Ab Anfang 2023 muss jede Photovoltaikanlage, die auf einem Einfamilienhaus oder Gewerbeobjekt mit einer Leistung von bis zu 30 kW betrieben wird, keine Einkommenssteuer mehr auf den erzeugten Strom zahlen.
Die Befreiung gilt auch für private Nutzer und gemischt genutzte Objekte mit 15-kW-PV-Anlagen, so die Bundesregierung, die die Maßnahme im Jahressteuerbescheid 2022 genehmigt hat.
Zudem wird der Importbezug und die Installation von PV-Anlagen und Energiespeichern nicht mehr umsatzsteuerpflichtig sein. Voraussetzung dafür ist, dass das System auf oder in der Nähe von Privathäusern und -wohnungen sowie auf öffentlichen Gebäuden und anderen im öffentlichen Interesse genutzten Bauwerken installiert wird. Die Befreiung gilt für Eigentümer von PV-Anlagen zur Eigennutzung, die nicht mehr als 30 Megawattstunden Strom pro Jahr erzeugen, sofern ihre installierte Leistung 30 Kilowatt nicht überschreitet.


